Leistungen |
Über Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und die von uns durchgeführt werden, finden sie Informationen auf folgender Seite: Im Sozialgesetzbuch V, das die Grundlage der Krankenversicherung bildet, steht in §12 Satz 1, wie die Leistung sein soll, nämlich: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die nicht ausreichend, sondern besser sind oder die nicht unbedingt notwendig für das Überleben, sehr wohl aber sinnvoll für eine hohe Lebensqualität sind. Auf der folgenden Seite finden Sie die Leistungen, welche wir in diesem Bereich anbieten: |